Datenschutzerklärung
Wenn Sie bei der Bundesverwaltung Microsoft Login nutzen, bearbeitet Erstere Ihre Personendaten. Dieses Verfahren ist in der folgenden Bundesverordnung geregelt:
Verordnung über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes
(IAMV, SR 172.010.59)Regelt die Identitätsverwaltungs-Systeme (IAM-Systeme), die Verzeichnisdienste und den zentralen Identitätsspeicher der Bundesverwaltung.
Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen
(AS 2012 947 ugs. «Randdatenverordnung» (SR 172.010.442))Regelt den Umgang mit den Personendaten auch betreffend der Standarddienste (darunter der Service eIAM).
Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten und Daten juristischer Personen bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes
(VBNIB, SR 172.010.442)Regelt den Umgang mit den Personendaten auch betreffend der Standarddienste (darunter der Service eIAM).
Ihre Personendaten werden von Microsoft Login während des Anmeldevorgangs an die angeschlossenen Schweizer Behördenanwendungen (Bund, Kantone, Gemeinden) weitergeleitet. In den Kantonen wird der Umgang mit diesen Personendaten durch die kantonale Gesetzgebung geregelt.
Folgende Daten können von den oben beschriebenen Datenbearbeitungen betroffen sein:
- Gemäss der Erklärung von Microsoft