Datenschutzerklärung
Wenn Sie FED-LOGIN nutzen, bearbeitet es Ihre Personendaten. Dieses Verfahren ist in der folgenden Bundesverordnung geregelt:Bundesgesetz über die Informationssicherheit beim Bund
(SR 128 «Informationssicherheitsgesetz, ISG» vom 18. Dezember 2020 (Stand am 1. Januar 2024))Regelt die Bearbeitung der Informationen, für die der Bund zuständig ist, sowie den sicheren Einsatz der Informatikmittel des Bundes.
Verordnung über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes
(IAMV, SR 172.010.59)Regelt die Identitätsverwaltungs-Systeme (IAM-Systeme), die Verzeichnisdienste und den zentralen Identitätsspeicher der Bundesverwaltung.
Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten und Daten juristischer Personen bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes
(VBNIB, SR 172.010.442)Regelt den Umgang mit den Personendaten auch betreffend der Standarddienste (darunter der Service eIAM).
Ihre Personendaten werden von FED-LOGIN während des Anmeldevorgangs an die angeschlossenen Schweizer Behördenanwendungen (Bund, Kantone, Gemeinden) weitergeleitet. In den Kantonen wird der Umgang mit diesen Personendaten durch die kantonale Gesetzgebung geregelt.
Folgende Daten können von den oben beschriebenen Datenbearbeitungen betroffen sein:
- Ihre Namensangaben
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Personalausweis-/Reisepassnummer
Wenn Sie Ihre Identität für FED-LOGIN durch die Schweizerische Post in einem BmID-Verfahren oder über den Video-Identifikationsdienst von Intrum überprüfen lassen, werden Ihre Personendaten vorgängig bearbeitet und an FED-LOGIN zur Speicherung weitergeleitet. Diese Datenverarbeitung durch Dritte ist ebenfalls durch die IAM-Verordnung geregelt.